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Reglement des 52. Dębno-Marathons 2026
21. Polnische Polizeimeisterschaften 
11. Polnische Feuerwehrmeisterschaft,
11. Polnische Lehrermeisterschaft.
19. Meisterschaft der Stadt und Gemeinde Dębno.

Der Dębno-Marathon ist zusammen mit dem Slowakischen Halbmarathon in Grodzisk Wielkopolski und dem Internationalen Strandlauf in Jarosławiec Teil der Serie mit dem Titel „Running Eagles“.

Separate Regelungen und detaillierte Informationen finden Sie auf der Website. www.orlybiegowe.pl

I. VERANSTALTER

  1. Der Marathon ist eine Veranstaltung der Stadt und Gemeinde DĘBNO.
  2. Die Veranstaltung wird vom Sport- und Freizeitzentrum in Dębno unter Beteiligung des Organisationskomitees des Dębno-Marathons organisiert.
  3. Das Sportmanagement übernimmt der Polnische Leichtathletikverband.
  4. ORGANISATIONSBÜRO: Sport- und Freizeitzentrum, Parkowa Straße 20,
    74-400 Dębno, Tel. +48 95 760 2436, E-Mail: osir@debno.pl
    Am 17. und 18. Oktober 2026 befindet sich das Organisationsbüro in der Sport- und Rehabilitationshalle, ul. Piłsudskiego 10, Tel. 508 900 320.

II. ZIELSETZUNG

Das Ziel des Marathons ist:
1) Auswahl der polnischen Marathonmeister für 2026 in den Kategorien: Polizisten, Feuerwehrleute, Lehrer und Meister der Stadt und Gemeinde Dębno.
2) Förderung des Laufens als einfachste Form körperlicher Aktivität.
3) Förderung der Stadt und Gemeinde Dębno.

III. DATUM UND ORT

  1. Das Rennen findet am 18. Oktober 2026 in Dębno statt und wird auf den Straßen von Dębno und außerhalb der Stadt auf bewaldeten Straßen mit Asphaltbelag (98%) und Pflastersteinen (2%) markiert sein.
  2. Das Rennen beginnt um 10:00 Uhr in der J.Słowackiego-Straße in Dębno.
  3. Streckenlänge: 42,195 km, 4 Schleifen – zwei auf der Strecke Dębno–Dargomyśl–Cychry–Dębno und zwei durch die Straßen von Dębno. Die Strecke ist PZLA-zertifiziert, mit Zeitmesspunkten alle 5 km.
  4. Die genaue Rennstrecke wird auf der Website bekannt gegeben. www.maratondebno.plDer Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strecke und die Startzeit zu ändern und wird die Teilnehmer durch Veröffentlichung der neuen Strecke auf der Marathon-Website informieren. Eine solche Änderung begründet keine zusätzlichen Ansprüche oder Haftungen.
  5. Ziel: Dębno, ul. Mickiewicza 10. Zeitmessung bis 16:00 Uhr.
  6. Von 8:00 Uhr morgens bis 17:00 Uhr nachmittags ist die Strecke für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
  7. Verpflegungsstationen mit Mineralwasser, isotonischen Getränken, Obst und Zucker befinden sich bei Kilometer 2, 6, 11, 15, 20, 23,5, 29, 33, 38 und 40,5 der Strecke. Weitere Verpflegungsstationen mit Mineralwasser befinden sich bei Kilometer 9, 13, 17, 27, 31 und 35. Toiletten sind in der Nähe jeder Station vorhanden.
  8. Auf der Strecke des Dębno-Marathons werden keine Punkte für die von den Teilnehmern selbst verwendeten Nahrungsergänzungsmittel vergeben.
  9. Die Teilnehmer stellen sich am Start in folgender Reihenfolge auf: Elite und geladene Gäste in der Zone direkt an der Startlinie, die übrigen Teilnehmer in Startzonen, die ihren aktuellen Laufleistungen entsprechen.
  10. Die Teilnehmer müssen das Rennen innerhalb von 6 Stunden (Bruttozeit) absolvieren. Nach Überschreiten dieser Zeit müssen sie die Rennstrecke unverzüglich verlassen und ein mit „RENNEN ENDE“ gekennzeichnetes Begleitfahrzeug benutzen, um die Ziellinie zu erreichen. Teilnehmer, die nach Ablauf der Zeit auf der Strecke bleiben, ohne das Begleitfahrzeug zu benutzen, tun dies auf eigenes Risiko und haften gemäß den geltenden Straßenverkehrsregeln und dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

IV. BETEILIGUNG

  1. Das Recht zur Teilnahme am 52. Dębno-Marathon wird Personen gewährt, die bis zum 18. Oktober 2026 das 18. Lebensjahr vollendet haben und die übrigen Voraussetzungen dieser Bestimmungen erfüllen.
  2. Alle Teilnehmenden müssen sich am 17. Oktober 2026 zwischen 10:00 und 22:00 Uhr oder am 18. Oktober 2026 zwischen 7:00 und 8:30 Uhr im Organisationsbüro verifizieren oder die Option der Starterpaket-Lieferung nutzen. Teilnehmende, die die Lieferoption wählen, müssen ihre Identität nicht im Rennbüro nachweisen.
  3. Die Verifizierung im Rennbüro erfolgt durch Vorlage eines Tickets mit QR-Code, das Ihnen nach Zahlungseingang an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Das Ticket wird Ihnen vor Öffnung des Rennbüros per E-Mail und SMS erneut zugesandt. Sie können das Ticket auch jederzeit im Anmeldeportal bearbeiten.
  4. Teilnehmer der polnischen Polizeimeisterschaften, der polnischen Feuerwehrmeisterschaften und der polnischen Lehrermeisterschaften legen bei der Überprüfung ihre Dienstausweise oder Rentnerausweise vor, und Pfadfinder der Freiwilligen Feuerwehr zeigen ihre Mitgliedsausweise der Freiwilligen Feuerwehr vor.
  5. Bei der elektronischen Anmeldung zum Wettkampf geben die Teilnehmenden eine Erklärung ab, dass keine Kontraindikationen für die Teilnahme am Marathon vorliegen, und erklären sich damit einverstanden, auf eigene Gefahr und in vollem Bewusstsein der mit dieser Veranstaltung verbundenen Gefahren und Risiken teilzunehmen. In Ausnahmefällen, die eine ärztliche Untersuchung erfordern, ist die Entscheidung des Arztes vor und während des Rennens endgültig.
  6. Teilnehmer an den Polnischen Polizeimeisterschaften, den Polnischen Feuerwehrmeisterschaften, den Polnischen Lehrermeisterschaften und den Meisterschaften der Stadt und Gemeinde Dębno unterliegen zusätzlich den Bestimmungen der 21. Polnischen Polizeimeisterschaften, der 11. Polnischen Feuerwehrmeisterschaften und der 11. Polnischen Lehrermeisterschaften; Teilnehmer an den Meisterschaften der Stadt und Gemeinde Dębno unterliegen darüber hinaus den Bestimmungen der 19. Meisterschaften der Stadt und Gemeinde Dębno.
  7. Die Teilnahme am Marathon ist verbunden mit:
    1) Verarbeitung der im Antrag angegebenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers und Zustimmung zum Versand von Informationen und Umfragen zum Dębno-Marathon durch die Organisatoren an die E-Mail- und SMS-Adressen der Teilnehmer,
    2) Einwilligung zur Verwendung des vom Teilnehmer aufgezeichneten Bildes in Form einer Fotografie oder Videoaufnahme. Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter eine Lizenz zur Nutzung des aufgezeichneten Bildes in allen Verwertungsbereichen, insbesondere zur Vervielfältigung mit allen bekannten Aufnahmetechniken, zur Veröffentlichung auf Websites, in der Presse, auf Plakaten und Werbetafeln sowie zur Ausstrahlung im Fernsehen und Radio.
  8. Die Angabe persönlicher Daten ist freiwillig, aber für die Teilnahme am Rennen erforderlich.
  9. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, verarbeitet.
  10. Die in Absatz 7 genannte Datenverarbeitung umfasst auch die Veröffentlichung von: Vorname, Nachname, Geburtsjahr, Ortsname und Vereinsname.
  11. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der DATENSCHUTZKLAUSEL des Dębno-Marathons.
  12. Gemäß den Richtlinien des Polnischen Leichtathletikverbandes sind Teilnehmer, die Russland und Belarus vertreten, von der Teilnahme am 51. Dębno-Marathon ausgeschlossen.

V. EINREICHUNGEN

  1. Die Teilnehmerzahl ist auf 2.500 Personen begrenzt.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Limit zu ändern.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anmeldung vorzeitig zu schließen, falls die Teilnehmerzahl erreicht ist.
  4. Anmeldungen zur Teilnahme am 52. Dębno-Marathon werden bis zum 18. Oktober 2026 entgegengenommen. Die Anmeldung gilt als gültig, sobald das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular zusammen mit der Brutto-Startgebühr eingereicht wurde.
    1) 190 PLN bis 30. Juni 2026,
    2) PLN 250 vom 01.07.2026 bis 30.09.2026,
    3) PLN 370 vom 01.10.2026 bis 18.10.2026
  5. Im Starterpaket ist ein technisches Erinnerungs-T-Shirt enthalten.
  6. Eine Stornierung der Teilnahme am Rennen und eine Rückerstattung der Startgebühr ist bis zum 31. August 2026 möglich. Die Startgebühr wird jedoch um 35 PLN zur Deckung der Betriebskosten reduziert. Nach diesem Datum ist die Startgebühr nicht mehr erstattungsfähig.
  7. Die Teilnahmegebühr kann bis zum 30. September 2026 auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
  8. Wird die Startgebühr nicht in ausreichender Höhe entrichtet, z. B. weil kein Anspruch auf einen in dieser Satzung vorgesehenen Rabatt besteht, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Differenz zu zahlen, andernfalls wird er nicht auf die Startliste gesetzt.
  9. Die Startgebühr ist unmittelbar nach der Anmeldung elektronisch über das Anmeldeportal zu entrichten. Nach vollständiger und korrekter Zahlung erfolgt die automatische Aufnahme in die Startliste inklusive Zahlungsbestätigung.
  10. Die Höhe der Startgebühr richtet sich nach dem Datum der Zahlung oder Überweisung, nicht nach dem Datum der Anmeldung zum Rennen.
  11. BITTE BEACHTEN! NUR TEILNEHMER, DIE DAS ANMELDEFORMULAR AUSGEFÜLLT UND DIE ENTSPRECHENDE TEILNAHMEGEBÜHR BEZAHLT HABEN, WERDEN AUF DER STARTLISTE ERSCHIENEN.
  12. Der Veranstalter gewährt einen Bruttorabatt von 100 PLN auf die Teilnahmegebühr für:
    1) – Spieler mit einem ärztlichen Attest über eine erhebliche Behinderung,
    2) – Spieler, die bis zum 18. Oktober 2026 das 65. Lebensjahr vollendet haben,
    3) – Teilnehmer der 19. Meisterschaft der Stadt und Gemeinde Dębno.
  13. Wer eine Rechnung für die Teilnahmegebühr wünscht, wählt bitte die entsprechende Option im Anmeldeformular aus und gibt die erforderlichen Daten an. Die Rechnung wird elektronisch an die angegebene Adresse gesendet. Wer die Teilnahmegebühr von 100 PLN für % im Voraus beantragt und eine Rechnung erhält, hat keinen Anspruch auf Ermäßigung. Mit Auswahl der Rechnungsoption erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die Rechnung elektronisch und ohne Unterschrift des Empfängers versendet wird. Die Rechnung wird bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt.
  14. Im Falle höherer Gewalt und der Notwendigkeit, die Veranstaltung aus Gründen abzusagen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

VI. VERSAND DES STARTERPAKETS

  1. Teilnehmer des 52. Dębno-Marathons können die Option nutzen, ein Starterpaket zu versenden.
  2. Der Versand des Starterpakets besteht darin, ein Paket mit dem Starterpaket (Startnummer mit Zeitmesschip und Erinnerungs-T-Shirt) an die vom Teilnehmer angegebene Adresse oder INPOST-Paketfachnummer zu senden, gemäß den in den Vorschriften für die Erbringung inländischer Transport- und Postdienstleistungen des Beförderers festgelegten Grundsätzen.
  3. Das Starterpaket wird nur innerhalb Polens versendet.
  4. Für den Versand des Starterpakets wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Versandkosten für das Starterpaket betragen 35 PLN pro Teilnehmer.
  5. Die Bestellung und Bezahlung der Versandoption für das Starterkit ist bis zum 31. Juli 2026 möglich.
  6. Die Lieferungen erfolgen etwa vier Wochen vor dem Rennen. Sollte die Lieferung bis zum 30. September 2026 nicht eingegangen sein, melden Sie dies bitte dem Veranstalter unter osir@debno.pl.
  7. Ein Teilnehmer, der die Versandoption nutzt, ist nicht verpflichtet, sich beim Wettbewerbsbüro zu melden.

VII. KLASSIFIKATIONEN

  1. Folgende Wertungen werden beim 52. Dębno-Marathon durchgeführt:
    1) Allgemeine Klassifizierung
    2) Klassifizierung der Frauen.
    3) Klassifizierung der 21. Polnischen Polizeimeisterschaften für Frauen und Männer,
    4) Klassifizierung der 11. Polnischen Meisterschaften der Feuerwehrfrauen und -männer.
    5) Klassifizierung der 11. Polnischen Meisterschaften für Lehrerinnen und Lehrer.
    6) Klassifizierung der 19. Dębno Stadt- und Gemeindemeisterschaften für Frauen und Männer.
    7) Einteilung in Altersgruppen für Frauen und Männer:
    K-20 – M-20,K-30 – M-30,K-40 – M-40,K-50 – M-50,K-60 – M-60,K-70 – M-70.
  2. AUFMERKSAMKEIT ! GRUNDLAGE FÜR DIE ERSTELLUNG DER KLASSIFIZIERUNG IST DIE TEILNAHME VON MINDESTENS FÜNF TEILNEHMERN.
  3. Die Wertung erfolgt anhand der Nettozeiten (gemessen ab Überqueren der Startlinie). Ausnahmen bilden die ersten 50 Plätze und die Wertung der Polnischen Frauenmeisterschaft, die nach den offiziellen Bruttozeiten (gemessen ab dem Startschuss) ermittelt werden. Sollten unter den ersten 50 Plätzen nicht mindestens 8 Männer und 8 Frauen vertreten sein, wird die Anzahl der 50 entsprechend erhöht. Alle weiteren Wertungen basieren auf den Nettozeiten (gemessen ab Überqueren der Startlinie). Die Brutto- und Nettozeit jedes Teilnehmers werden in der Endergebnisliste aufgeführt.

VIII. AUSZEICHNUNGEN

  1. Die Teilnehmer des 52. Dębno-Marathons erhalten folgende Preise:
    1) Gesamtwertung – 1. bis 6. Platz – Pokale und Geldpreise:
    a) 1. Platz – 5.000,00 PLN,
    b) 2. Platz – 4.000,00 PLN,
    c) 3. Platz – 3.000,00 PLN
    d) 4. Platz – 2.000,00 PLN
    e) 5.-6. Platz - 1.000,00 PLN
    2) Damenwertung – 1. bis 6. Platz – Pokale und Geldpreise:
    a) 1. Platz – 5.000,00 PLN,
    b) 2. Platz – 4.000,00 PLN,
    c) 3. Platz – 3.000,00 PLN
    d) 4. Platz – 2.000,00 PLN
    e) 5.-6. Platz - 1.000,00 PLN
  2. Polnische Polizeimeisterschaften, Polnische Feuerwehrmeisterschaften, Polnische Lehrermeisterschaften und die Meisterschaften der Stadt und Gemeinde Dębno – die Preise werden gemäß den für diese Kategorien geltenden Bestimmungen vergeben.
  3. Einteilung in die Altersklassen Damen und Herren: 1.-3. Platz – Pokale,
  4. Finanzielle Prämien für das Brechen des Rekords beim Dębno-Marathon:
    – Frauen – Zeit unter 2:26:09 – 5.000 PLN
    – Männer – Zeit unter 2:09:57 – PLN 5.000.
  5. Nur der erste Teilnehmer, der die Ziellinie erreicht, erhält eine Geldprämie.
  6. Für den Teilnehmer, der das Rennen auf dem 35. Platz der Gesamtwertung beendet, wird ein Sonderpreis in Höhe von 3.500 PLN ausgelobt.
  7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preisgelder zu erhöhen. Änderungen erfolgen ausschließlich zum Vorteil der Teilnehmer.
  8. Die von den Teilnehmern gewonnenen Prämien und Geldpreise werden ausschließlich per Banküberweisung innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt des Berichts der Kommission gegen Doping im Sport auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
  9. Bei Gewinnen von Bonuszahlungen und Geldpreisen wird die Einkommensteuer gemäß den geltenden Steuervorschriften abgezogen.
  10. Schriftliche Proteste gegen die Ergebnisse werden bis zu 7 Tage nach dem Ende des Rennens an die E-Mail-Adresse osir@debno.pl entgegengenommen, während die endgültigen und offiziellen Ergebnisse bis zu 6 Wochen nach dem Rennen veröffentlicht werden.
  11. Die inoffiziellen Ergebnisse werden auf der Website veröffentlicht. datasport.pl unmittelbar nach dem Lauf.
  12. Die Preisverleihung für die Gewinner und die Alterskategorien findet um 15:00 Uhr auf der Hauptbühne statt.

IX. UNTERKUNFT

  1. Der Veranstalter stellt am 17./18. Oktober 2026 eine Unterkunft in der Sporthalle für Teilnehmer zur Verfügung, die dies auf dem Anmeldeformular vermerken und eine Gebühr von 20 PLN entrichten. Matratzen und Schlafsäcke werden nicht gestellt. Die Unterbringungsmöglichkeiten sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
  2. Es besteht die Möglichkeit, Unterkünfte direkt in Hotels und Privatunterkünften zu buchen, deren Adressen auf der Marathon-Website angegeben sind: www.maratondebno.pl.

X. ESSEN

  1. Alle Läufer erhalten kostenlose Gutscheine für die „PASTA PARTY“ (Pasta mit Soße, Kaffee, Tee, Mineralwasser), die nach dem Rennen am 18. Oktober 2026 von 12:30 bis 16:30 Uhr in der Runner’s Town in der Nähe der Ziellinie stattfindet.
  2. Der Veranstalter stellt entlang der Rennstrecke Obst, Süßigkeiten und Getränke zur Verfügung.
  3. Weitere Mahlzeiten gehen auf eigene Kosten der Teilnehmer.

XI. FINANZIERUNG

  1. Die Kosten für die Organisation des Marathons werden gedeckt durch:
    1) Die Stadt und Gemeinde Dębno – Hauptsponsor,
    2) Unternehmen und Institutionen, die den 52. Dębno-Marathon unterstützen
  2. Die Kosten für Startgeld, Anreise und sonstige Leistungen werden von den Veranstaltungsteilnehmern getragen.
  3. Im Rahmen der Startgebühr erhält der Teilnehmer unter anderem: eine Startnummer und Sicherheitsnadeln, das Reglement, das Veranstaltungsprogramm, eine Kleidersack für die Garderobe, ein Sport-T-Shirt mit einem speziellen Aufdruck entsprechend der gezahlten Startgebühr, Speisen und Getränke gemäß Kapitel IX des Reglements und nach Abschluss des Rennens eine besondere Medaille.
  4. T-Shirts werden nach vorheriger Größenangabe im Anmeldeformular ausgegeben. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie dafür, dass Sie ein T-Shirt in der angegebenen Größe erhalten.
  5. Nicht im Wettbewerbsbüro abgeholte Startpakete werden nicht nachträglich versendet oder ausgegeben.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die Wertung erfolgt elektronisch. Entlang der Strecke befinden sich Kontrollpunkte, an denen die Ankunft der Teilnehmer erfasst wird. Andernfalls kann dies zur Disqualifikation führen. Die Chips sind an den Startnummern befestigt, daher muss jeder Teilnehmer seine Startnummer gut sichtbar auf der Vorderseite seines Shirts tragen. Die Chips dürfen nicht von der Startnummer entfernt werden. Das Entfernen des Chips führt zur Disqualifikation.
  2. Nur für den Dębno-Marathon qualifizierte Teilnehmer, Marathonmitarbeiter und Fahrzeuge mit einem Veranstalterausweis dürfen sich auf der Marathonstrecke aufhalten.
  3. Es ist nicht erlaubt:
    1) Wer ohne Startnummer startet, wird vom Verkehrsunternehmen von der Route ausgeschlossen.
    2) der Start eines Wettkämpfers unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen,
    3) die Nutzung jeglicher Fahrzeuge auf der Marathonstrecke, mit Ausnahme der Fahrzeuge des Veranstalters,
    4) Beginnen Sie mit Tieren,
    5) Beginnen Sie mit Kinderwagen, mit Kindern in Tragetüchern/Tragen,
    6) Beginnen Sie mit Nordic-Walking-Stöcken, Rollschuhen, Skateboards und anderen mechanischen Geräten,
    7) teilweise Abdeckung der Strecke durch Verkehrsmittel, Verkürzung, Änderung der Strecke,
    8) Start in Rollstühlen für Menschen mit Behinderungen,
    9) Beginnen Sie mit Kopfhörern,
  4. Es wird nicht erwartet, dass Teilnehmer im Rollstuhl und anonyme Teilnehmer am Rennen teilnehmen.
  5. Während des Rennens sollten die Teilnehmer den Anweisungen der für die Sicherheit zuständigen Personen, der Sicherheitsdienste und anderer vom Veranstalter benannter Personen Folge leisten.
  6. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die am Starttag geltenden Hygienevorschriften der Sanitärdienste und des Veranstalters zu befolgen.
  7. Bei der Online-Anmeldung muss jeder Teilnehmer bestätigen, die Bestimmungen zu kennen. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Auftrag des Veranstalters medizinisches und paramedizinisches Personal Erste Hilfe leistet, weitere medizinische Maßnahmen ergreift und verletzte Personen an einen sicheren Ort transportiert werden.
  8. Der/Die Teilnehmer/in erklärt, dass er/sie gesundheitlich fit ist, am Rennen teilzunehmen, und dass ihm/ihr keine gesundheitlichen Gründe bekannt sind, die eine Teilnahme ausschließen würden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Er/Sie ist sich bewusst, dass die Teilnahme am Rennen mit körperlicher Anstrengung verbunden ist und ein natürliches Risiko von Unfällen, Verletzungen und körperlichen Traumata (einschließlich Tod) sowie Sachschäden und -verlusten birgt. Darüber hinaus können weitere, derzeit unvorhersehbare Risikofaktoren auftreten. Mit der Unterzeichnung der Erklärung zur Kenntnisnahme der Bestimmungen bestätigt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie Art und Umfang der mit der Teilnahme am Rennen verbundenen Risiken geprüft und bewertet hat und freiwillig und ausschließlich auf eigene Gefahr teilnimmt. Die Entscheidung der Ärzte/Ärztinnen über die Fortsetzung des Laufs während der Veranstaltung ist endgültig und unanfechtbar.
  9. Die Weitergabe der Startnummer an eine andere Person führt zur Disqualifikation des Teilnehmers.
  10. Der Marathon wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der IAAF und der PZLA sowie diesen Bestimmungen ausgetragen.
  11. Nach dem Rennen wird eine stichprobenartige Dopingkontrolle durchgeführt, der sich der von der Kommission benannte Teilnehmer unbedingt unterziehen muss.
  12. Umkleidekabinen und Waschräume befinden sich im MARATHON OFFICE – Sport- und Rehabilitationshalle.
  13. Teilnehmer müssen ihre persönlichen Gegenstände in speziell gekennzeichneten Beuteln, die sie zusammen mit ihren Startunterlagen erhalten, in der Sport- und Rehabilitationshalle im Marathonbüro abgeben. Die Annahme der Beutel ist von 8:30 bis 10:00 Uhr möglich, die Ausgabe von 12:30 bis 16:00 Uhr gegen Vorlage der Startnummer im Läuferdorf nahe der Ziellinie. Bei Verlust der Startnummer übernimmt der Veranstalter keine Haftung für den Verlust des Beutels durch Dritte. Der Veranstalter haftet nicht für im Gepäck zurückgelassene Wertsachen.
  14. Am 17. und 18. Oktober 2026 befindet sich der Parkplatz neben dem Organisationsbüro – Eingang von der Słowackiego-Straße.
  15. Der Veranstalter bietet jedem Teilnehmer für die Dauer des Rennens eine Unfallversicherung nach allgemeinen Grundsätzen an. Für eine individuelle Versicherung im Falle einer Verletzung oder eines anderen unglücklichen Ereignisses, das einem Teilnehmer während des Rennens widerfahren kann, ist eine separate, individuell abzuschließende Police erforderlich.
  16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Namen des Rennens zu ändern, falls ein Titelsponsor für das Rennen gewonnen werden kann.
  17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbematerialien an der Renninfrastruktur, wie z. B. Zäunen, Toren usw., anzubringen. Es ist verboten, ohne die Zustimmung des Veranstalters Werbemittel auf der Rennstrecke oder auf dem Renngelände anzubringen.
  18. Teilnehmern des Rennens und allen anderen Personen auf dem Veranstaltungsgelände ist es untersagt, gewaltverherrlichendes Verhalten an den Tag zu legen oder Symbole zu tragen oder zu zeigen, die zu Aggression anstiften oder Krieg unterstützen. Wer gegen diese Verbote verstößt, wird von der Strecke und dem Veranstaltungsgelände verwiesen.
  19. Die Auslegung dieser Bestimmungen obliegt dem Veranstalter.

Direktor des Sport- und Freizeitzentrums
JANINA WŁODARCZYK

INFORMATIONSKLAUSELN DES 52. DĘBNO 2026 MARATHONS.
Gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG (nachfolgend DSGVO genannt):

  1. Datencontroller
    – Verantwortlicher für Ihre personenbezogenen Daten ist das Sport- und Freizeitzentrum in Dębno mit Sitz in Dębno (nachfolgend „wir“ genannt). Sie können uns auf folgenden Wegen kontaktieren: per Post an die Adresse: 74-400 Dębno, ul. Parkowa 20, Tel. 0957602436, E-Mail: osir@debno.pl;
  2. Datenschutzbeauftragter
    – Wir haben einen Datenschutzbeauftragten ernannt, der in allen Fragen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktiert werden kann: rodo@debno.pl;
  3. Zwecke und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
    – Wir verarbeiten personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragserfüllung im Zusammenhang mit der Teilnahme am 52. Dębno-Marathon und auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der Bild- und Gesundheitsdaten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO;
  4. Die Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten
    – Wir werden die oben genannten Daten für 5 Jahre speichern, d. h. für den Zeitraum, den die PDC benötigt, um ihren Verpflichtungen und Rechten aus den gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der organisatorischen Pflichten des Veranstalters der betreffenden Veranstaltung nachzukommen;
  5. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten
    Wir können Ihre personenbezogenen Daten übertragen:
    – Einrichtungen, die mit dem Veranstalter bei der Durchführung des 52. Dębno-Marathons im Zusammenhang mit abgeschlossenen Verträgen auf der Grundlage von Datenverarbeitungsvereinbarungen zusammenarbeiten,
    – Behörden und öffentliche Einrichtungen, die nach geltendem Recht zur Datenerhebung befugt sind, z. B. Gerichte, Strafverfolgungsbehörden oder staatliche Institutionen, wenn sie einen Antrag auf Grundlage einer entsprechenden Rechtsgrundlage stellen,
  6. Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
    Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
    – das Recht, die Einwilligung zur Bildaufnahme zu widerrufen,
    – das Recht auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten,
    – das Recht, die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,
    – das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,
    – das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten,
    – das Recht, eine Beschwerde bei der für den Schutz personenbezogener Daten zuständigen Aufsichtsbehörde, d. h. dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten mit Sitz in Warschau, einzureichen.
    Die Angabe von Daten ist freiwillig, aber für die Teilnahme am 52. Dębno-Marathon erforderlich.
Vorschriften
  • Reglement des 52. Dębno-Marathons 2026
  • Vorschriften RUNNING EAGLES
  • REGELN DER 11. POLNISCHEN FEUERWEHR-MARATHON-MEISTERSCHAFTEN
  • REGELN DER 19. STADT- UND GEMEINDE-MARATHONMEISTERSCHAFTEN
  • REGELN DER 11. POLNISCHEN LEHRER-MARATHONMEISTERSCHAFTEN
  • REGELN DER 21. POLNISCHEN POLIZEIMEISTERSCHAFTEN

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