SATZUNG
19. EINZELNE POLIZEIMEISTERSCHAFT
IM MARATHON „DĘBNO 2024“.
I. VERANSTALTER
- Die Organisatoren der 18. Polnischen Polizeimeisterschaften im Marathon „DĘBNO 2024“ sind das Woiwodschaftspolizeipräsidium in Stettin und der Woiwodschaftsvorstand der Woiwodschaft NSZZP. Woiwodschaft Westpommern.
- Die ehrenamtliche Schirmherrschaft über die Meisterschaft liegt beim Oberbefehlshaber der Polizei.
II. DATUM UND ORT
- Das Rennen findet am 12. Mai 2024 statt.
- Die Rennstrecke entspricht den Vorschriften des Veranstalters des 50. DĘBNO 2024 Marathons, die auf der Website www.maratondebno.pl verfügbar sind.
III. BETEILIGUNG
- Am Marathon können Polizisten, Zivilangestellte und Polizeirentner teilnehmen.
- Teilnehmer müssen zur Überprüfung einen Polizeiausweis, einen Zivilangestellten- oder Rentnerausweis vorlegen.
IV. BEWERBUNG UND STARTGEBÜHR
- Bewerbungen für die Teilnahme an der 18. Polnischen Polizeimeisterschaft im Dębno-Marathon „DĘBNO 2024“ werden nach Öffnung des Bewerbungsmoduls für den 50. Dębno-Marathon entgegengenommen.
- Anmeldungen zur Teilnahme am Marathon müssen auf der Website erfolgen www.maratondebno.pl.
- Die Anmeldung gilt als abgeschlossen, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Startgebühr gemäß den Bestimmungen des 50. DĘBNO-Marathons 2024 bezahlt ist.
- Mit der Zahlung der oben genannten Gebühr wird der Teilnehmer automatisch in die Startliste aufgenommen.
- AUFMERKSAMKEIT! Bewerbungen werden bis zum Erreichen der vom Wettbewerbsveranstalter festgelegten Teilnehmerzahl entgegengenommen.
- AUFMERKSAMKEIT! Bei der Abholung des Startpakets im Wettkampfbüro sind Polizisten, Zivilbedienstete und Polizeiruhestandsbeamte verpflichtet, ihren Dienstausweis, Rentner- oder Zivilbedienstetenausweis zur endgültigen Überprüfung vorzulegen.
- Personen, die bei der Abholung des Startpakets nicht positiv verifiziert werden, werden automatisch aus der Wertung der 19. Polnischen Polizeimeisterschaften im Marathonlauf „DĘBNO 2024“ ausgeschlossen.
- Teilnehmer, die an den polnischen Polizeimeisterschaften teilnehmen, müssen vom Veranstalter der Meisterschaften – KWP in Stettin – positiv überprüft werden.
- Bei der Überprüfung ist jeder Teilnehmer verpflichtet, einen amtlichen Personalausweis, einen Rentnerausweis oder einen zivilen Polizeibeamtenausweis vorzulegen.
- Das organisatorische Briefing verbunden mit der Verifizierung der Spieler findet am 12. Mai 2024 um statt 09.00 Uhr im Gebäude des Wettbewerbsbüros in der Ul. Piłsudskiego 10 in Dębno.
Die Anwesenheit der Teilnehmer ist obligatorisch.
V. UNTERKUNFT
- Es besteht die Möglichkeit, Unterkünfte direkt beim Veranstalter sowie in Hotels und Privatunterkünften zu buchen, deren Adressen auf der Marathon-Website angegeben sind. www.maratondebno.pl
VI. EINSTUFUNG
- Einzelwertung der polnischen Polizistinnenmeisterschaften,
- Einzelwertung der Polnischen Polizeimeisterschaften,
- Einzelwertung der Landesmeisterschaften Woiwodschaft Westpommern,
VII. AUSZEICHNUNGEN
- Die Gewinner der einzelnen Kategorien erhalten Erinnerungsmedaillen und Pokale.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Klassifizierungen einzuführen.
VIII. UNTERKUNFT UND GEBÜHREN
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Rahmen einer Geschäftsreise.
- Das Startgeld wird vom Teilnehmer selbst bezahlt.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- In anderen Angelegenheiten, die nicht durch die oben genannten Bestimmungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Organisationskomitees des Marathons Dębno 2024.
- Im Rahmen der Preisverleihung für die Gewinner des 50. DĘBNO 2024 Marathons fanden ca. Am 12. Mai 2024 um 15 Uhr werden die Sieger der einzelnen Polizeiwertungen gekürt.
- Der Schiedsrichter des Wettbewerbs ist der stellvertretende Kommandant. Sebastian Cupryjak