SATZUNG
21. POLNISCHE EINZELMEISTERSCHAFTEN FÜR POLIZEIBEAMTE
IM MARATHON "DĘBNO 2026"
I. VERANSTALTER
1. Die Organisatoren der 21. Polnischen Polizeimarathon-Meisterschaften "DĘBNO 2026" sind das Polizeipräsidium Stettin und der Provinzrat der NSZZP der Woiwodschaft Westpommern.
2. Die Ehrenpatronage der Meisterschaften obliegt dem Polizeichef.
II. DATUM UND ORT
1. Das Rennen findet am 18. Oktober 2026 statt.
2. Die Rennstrecke entspricht den Bestimmungen des Veranstalters des 52. DĘBNO 2026 Marathons, die auf der Website verfügbar sind. www.maratondebno.pl.
III. BETEILIGUNG
1. Polizeibeamte, zivile Angestellte und Polizeipensionäre dürfen am Marathon teilnehmen.
2. Zur Überprüfung müssen die Teilnehmer einen Polizeiausweis, einen Ausweis für zivile Angestellte oder einen Rentnerausweis vorlegen.
IV. BEWERBUNG UND STARTGEBÜHR
1. Bewerbungen für die Teilnahme an den 21. Polnischen Polizeimarathon-Meisterschaften „DĘBNO 2026“ werden nach Öffnung des Bewerbungsmoduls für den 52. Dębno-Marathon entgegengenommen.
2. Anmeldungen zur Teilnahme am Marathon müssen über die Website eingereicht werden. www.maratondebno.pl.
3. Die Registrierung gilt als abgeschlossen, sobald das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Teilnahmegebühr gemäß den Bestimmungen des 52. DĘBNO 2026 Marathons entrichtet wurde.
4. Mit der Zahlung der oben genannten Gebühr wird der Teilnehmer automatisch auf die Startliste gesetzt.
5. HINWEIS: Anmeldungen werden so lange entgegengenommen, bis die vom Veranstalter festgelegte Teilnehmerzahl erreicht ist.
6. WICHTIG! Bei der Abholung ihres Startpakets im Rennbüro müssen Polizeibeamte, zivile Angestellte und Polizeipensionäre ihren Dienstausweis, ihren Rentnerausweis oder ihren zivilen Angestelltenausweis zur abschließenden Überprüfung vorlegen.
7. Personen, deren Identität bei der Abholung des Startpakets nicht positiv verifiziert wird, werden automatisch aus der Wertung der 21. Polnischen Polizeimarathon-Meisterschaften „DĘBNO 2026“ ausgeschlossen.
8. Die Teilnehmer der Polnischen Polizeimeisterschaften müssen vom Veranstalter der Meisterschaften – dem Polizeipräsidium der Provinz Stettin – positiv verifiziert werden.
9. Bei der Überprüfung ist jeder Teilnehmer verpflichtet, einen Dienstausweis, einen Rentnerausweis oder einen Ausweis für zivile Angestellte der Polizei vorzulegen.
Die Anwesenheit der Teilnehmer ist obligatorisch.
V. UNTERKUNFTUND
1. Es besteht die Möglichkeit, Unterkünfte direkt beim Veranstalter sowie in Hotels und Privatunterkünften zu buchen, deren Adressen auf der Marathon-Website angegeben sind. www.maratondebno.pl
VI. EINSTUFUNG
• Einzelwertung der polnischen Polizeimeisterschaften,
• Einzelwertung der polnischen Polizeimeisterschaften,
• Einzelwertung der Westpommerschen Woiwodschaftsmeisterschaften,
VII. AUSZEICHNUNGEN
1. Die Gewinner in jeder Kategorie erhalten Pokale und Preise.
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Klassifizierungen einzuführen.
VIII. UNTERKUNFT UND GEBÜHREN
1. Kosten für Unterkunft und Verpflegung während einer Geschäftsreise.
2. Die Teilnahmegebühr wird vom Teilnehmer selbst bezahlt.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. In allen anderen Angelegenheiten, die nicht durch die vorstehenden Bestimmungen abgedeckt sind, gelten die Bestimmungen des Organisationskomitees des Dębno 2026 Marathons.
2. Bei der Siegerehrung für die Gewinner des 52. DĘBNO 2026 Marathons gegen 15:00 Uhr am 18.10.2026 werden die Gewinner in den einzelnen Polizeiwertungen geehrt.
3. Der Preisrichter des Wettbewerbs ist der Nachwuchsathlet Hubert Lewandowski.
