§ 1
Veranstalter
1. Titel "Eroberer Kronen der polnischen Marathons" verliehen von der Stadt Krakau – der Verwaltung der Sportinfrastruktur in Krakau, dem Veranstalter des Cracovia-Marathons, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
2. Diese Bestimmungen legen die Regeln für die Vergabe des Titels des Gewinners der Krone des polnischen Marathons fest.
§ 2
Bedingungen für den Erhalt des Titels des Gewinners der Krone der polnischen Marathons
1. Um den Titel „Eroberer der Krone der polnischen Marathons“ zu erhalten, müssen Sie:
a. Absolvieren Sie die folgenden vier Rennen über eine Marathondistanz von 42,195 km:
– Dębno-Marathon,
– Cracović-Marathon,
– Warschau-Marathon,
– Poznan-Marathon.
b. die in § 2 Absatz genannten Studien abzuschließen. 1 lit. einen Marathon innerhalb von 24 Monaten, gerechnet ab dem Datum des ersten absolvierten Marathons, der in der Bewerbung um den Titel „Gewinner der Krone der polnischen Marathons“, im Folgenden „Bewerbung“ genannt, angegeben ist,
c. nach Absolvierung aller in § 2 Abs. 1 genannten Marathons 1 lit. a) einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag einreichen und die in § 4 genannte Gebühr entrichten,
d. die positive Prüfung des Antrages gemäß § 3 bestanden hat.
2. Von den Vorschriften des § 2 Abs. 1 gilt folgende Ausnahme:
a. Behinderte Teilnehmer, die anstelle des Dębno-Marathons im Rollstuhl starten, können aus der in Abschnitt angegebenen Liste teilnehmen. 1 lit. a) einen beliebigen Marathon wählen, den sie innerhalb der in § 2 Abs. 1 genannten Zeit zweimal absolvieren. 1 lit. B;
3. Die Bewerbung um den Titel „Gewinner der Krone des polnischen Marathons“ kann ausschließlich elektronisch und in der in § 2 Abs. 1 beschriebenen Weise eingereicht werden. 4 dieser Verordnung.
4. Um eine Bewerbung für den Titel „Eroberer der Krone der polnischen Marathons“ einzureichen, ist ein Konto im Online-Registrierungssystem erforderlich, das über die Website verfügbar ist www.korona.zis.krakow.pl. Der Bewerbungsprozess kann gestartet werden
Nachdem Sie die Kontoregistrierungsphase erfolgreich abgeschlossen haben, melden Sie sich an und klicken Sie auf den Link
"Bewerbung einreichen."
5. Anmeldeschluss ist der 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem der Teilnehmer seinen vierten Marathon absolviert hat; maßgeblich ist die Frist für die Registrierung der Bewerbung im Online-System,
gemäß Absatz 4. Nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen werden abgelehnt.
6. Zur Krone der Polnischen Marathons gehören nur Rennen in traditioneller Form, virtuelle Rennen sind nicht inbegriffen.
§ 3
Überprüfung
1. Überprüfung der eingereichten Anträge auf Verleihung des Titels "Gewinner der Krone der polnischen Marathons wird vom Veranstalter durchgeführt. Die Antragsprüfungszeit beträgt bis zu 18 Wochen.
ab dem Datum der Registrierung des Antrags im System.
2. Die Überprüfung wird erst nach Zahlung der Gebühr gemäß
in § 4 dieser Ordnung.
3. Die Überprüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der in § 2 Absatz 1 genannten offiziellen Listen der Marathon-Ergebnisse, die auf den Websites aller in der Krone der Polnischen Marathons enthaltenen Marathons verfügbar sind. Falls,
wenn der Veranstalter die vom Teilnehmer vorgelegten Ergebnisse nicht überprüfen kann
(z.B. Anonymisierung auf Ergebnislisten), wird der Antrag negativ geprüft.
4. Die Liste der positiv geprüften Anträge wird auf der Website verfügbar sein www.korona.zis.krakow.pl.
§ 4
Gebühren
1. Für die Bewerbung um den Titel des Gewinners der Krone des polnischen Marathons fällt eine Gebühr an in Höhe von 30,00 PLN.
2. Die Gebühr ist unter keinen Umständen erstattungsfähig.
3. Die in Absatz 1 genannten Gebühren 1 sollte mithilfe des Online-Zahlungssystems PayU erfolgen, das bei der Einreichung des Antrags in elektronischer Form zur Verfügung steht. Als Zahlungsdatum gilt der Tag der Gutschrift der Gebühr auf dem Bankkonto des Veranstalters über das Zahlungssystem PayU.
4. Liegt kein Nachweis über die in Absatz 1 genannte Gebühr vor, 1, im System nach
Der Teilnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen ab Zahlungsdatum den Veranstalter zu kontaktieren, um die Situation zu klären. Wenn Sie uns nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Registrierungsdatum der Bewerbung kontaktieren, wird die unbezahlte Bewerbung aus der Liste entfernt.
§ 5
Dekorationen
1. Läufer, die die in §§ 2–4 dieser Bestimmungen genannten Bedingungen erfüllen, erhalten die Auszeichnung „Polnische Marathon-Krone“ und eine Erinnerungsurkunde.
2. Die polnische Marathon-Krone (im Folgenden „Dekoration“ genannt) wird gesendet
an den Teilnehmer an die Korrespondenzadresse, die in der eingereichten Bewerbung um den Titel „Gewinner der Krone des polnischen Marathons“ angegeben ist. Es besteht die Möglichkeit, den Ausweis zu versenden nur
auf dem Gebiet Polens. Eine Versendung des Schmuckstücks außerhalb der Grenzen der Republik Polen ist auf keinen Fall möglich.
3. Auf dem Konto des Teilnehmers im Online-Registrierungssystem wird automatisch eine Erinnerungsurkunde generiert.
4. Der Medaillenversand erfolgt zweimal jährlich. Der genaue Versandtermin hängt von der Anzahl der registrierten und positiv geprüften Bewerbungen für den Titel „Gewinner der Krone des polnischen Marathons“ ab.
§6
Weitere Informationen
1. Anfragen zur Polnischen Marathon-Krone sind an folgende Adresse zu richten:
Email: korona@zis.krakow.pl oder telefonisch unter (12) 616-63-00.
2. Die Krone der polnischen Marathons ist eine Auszeichnung, die einmal während
24 Monate.
3. In Angelegenheiten, die in dieser Verordnung nicht geregelt sind, gelten die geltenden Bestimmungen des polnischen Rechts.
4. Diese Bestimmungen treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters in Kraft.
Aktualisiert: 14/04/2023