9. April 2021 MITTEILUNG DES POLNISCHEN LEICHTATHLETIKVERBANDES
DER START DER TEILNEHMER BEI DEN PZLA-POLNISCHEN MARATHON-MEISTERSCHAFTEN IN DĘBNO AM 18. APRIL 2021 MUSS DEN AKTUELLEN VORSCHRIFTEN DES MINISTERRATS ÜBER DIE FESTLEGUNG SPEZIELLER BESCHRÄNKUNGEN, ANORDNUNGEN UND VERBOTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM AUFTRETEN DER EPIDE STATE MII ENTSPRECHEN.
Gemäß den Bestimmungen des § 9: Abschnitt 16 in der Verordnung des Ministerrats über die Festlegung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit dem Auftreten einer Epidemie „die Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit Sport, Unterhaltung und Erholung durch Unternehmer im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 6. März 2018 – Unternehmerrecht und durch andere Unternehmen (in der polnischen Klassifikation der Tätigkeiten in Abschnitt 93.0 enthalten), die in der Organisation von Sportwettkämpfen, sportlichen Aktivitäten und Sportveranstaltungen oder dem Betrieb von Sportanlagen (in der polnischen Klassifikation enthalten) bestehen Tätigkeiten der Unterklasse 93.11.Z) sind zulässig, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1) nur im Falle des Profisports im Sinne von Art. Art. 2 Abs. 143 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung von Art. 107 und 108 des Vertrags (ABl. EU L 187 vom 26.06.2014, S. 1, in der geänderten Fassung2)) oder Spieler, die ein Sportstipendium im Sinne des Gesetzes vom 25. Juni 2010 über den Sport (Gesetzblatt von 2020, § 1133) oder Sportler, die der Nationalmannschaft oder Olympiamannschaft oder Paralympischen Mannschaft angehören oder im Rahmen einer Profiliga im Sinne dieses Gesetzes Sport treiben, oder Sportler, die sich auf Olympische Spiele, Paralympische Spiele oder Gehörlosenspiele vorbereiten ;
2) sie ohne Beteiligung des Publikums zu organisieren.
Aus diesem Grund müssen alle registrierten Teilnehmer, mit Ausnahme der eingeladenen ausländischen Teilnehmer, die Möglichkeit der Teilnahme an den PZLA-Polnischen Meisterschaften und dem Marathon in Dębno am 18. April 2021 dokumentieren.
Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Teilnahmefähigkeit durch Zusendung einer der folgenden Bestätigungen per E-Mail zu dokumentieren debno2021@pzla.pl bis 14. April um 20:00 Uhr:
- ein von der die Vergütung zahlenden Unternehmen ausgestelltes Dokument – nur im Profisport im Sinne von Art. Art. 2 Abs. 143 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung von Art. 107 und 108 des Vertrags;
- ein von der Stelle, die das Sportstipendium auszahlt, ausgestelltes Dokument – Spieler, die ein Sportstipendium gemäß dem Sportgesetz vom 25. Juni 2010 (polnisches Gesetzblatt von 2020, Pos. 1133) erhalten;
- ein Dokument, ausgestellt von einem internationalen Sportverband, der im olympischen bzw. paralympischen Sport tätig ist, oder einem anderen vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannten Verband, einer internationalen kontinentalen Sportorganisation, die einem solchen Verband angehört, oder einem polnischen Sportverband oder dem Polnischen Olympischen Komitee oder das Polnische Paralympische Komitee – Sportler, die der Nationalmannschaft, der Olympiamannschaft oder dem Paralympischen Team angehören oder Sportarten innerhalb einer Profiliga im Sinne dieses Gesetzes ausüben, oder Sportler, die sich auf die Olympischen Spiele, Paralympischen Spiele oder die Gehörlosenspiele vorbereiten.
Der Veranstalter wird die am 15. April eingegangene Bestätigung überprüfen und die Zustimmung zum Start im PZLA STARTER-System protokollieren.
