§1 Allgemeine Bestimmungen
- Die Aktionslotterie, im Folgenden „Lotterie“ genannt, wird unter dem Namen „Fiat 500 für“ veranstaltet
50 AMPANEL Marathon Dębno. - Die im Sinne dieser Lotterieordnung verwendeten Begriffe bedeuten:
- 1) Vorschriften – dieses Dokument, das die Regeln für die Durchführung der Lotterie festlegt;
- 2) Teilnehmer – eine Person, die die in Abs. 1 genannten Bedingungen erfüllt. 7 der Verordnung;
- 3) Gewinner – Für den Preis ausgewählter Teilnehmer;
- 4) Organisationsbüro – Sport- und Erholungszentrum, ul. Parkowa 20, 74-400 Dębno, Tel. +48 957602436.
Vom 11. bis 12. Mai 2024 befindet sich das Organisationsbüro in der Sport- und Rehabilitationshalle, Ul.
Piłsudskiego 10, Tel. 508 900 320; - 5) Ziehungskasten – ein gegen Öffnen gesicherter und für die Bedürfnisse der Lotterie vorbereiteter Behälter, der zum Einwerfen von Lottoscheinen bestimmt ist;
- 6) Startpaket – ein Paket, das jeder Teilnehmer des „50 AMPANEL Maraton Dębno“ nach Zahlung der Gebühr in der im Reglement des „50 AMPANEL Maraton Dębno“ festgelegten Weise und zu den Bedingungen erhält;
- 7) Startnummer – eine jedem Lotterieteilnehmer zugewiesene Nummer für den Kauf eines Startpakets;
- 8) Los – eine Papierschachtel mit aufgedruckten Zahlen, die mit der Startnummer des Lotterieteilnehmers übereinstimmen, z. B.:
Die Startnummer 0002 ist die Ticket-Nr. 0002.
§2 Name des Unternehmens, das die Lotterie veranstaltet
1. Der Veranstalter der Lotterie ist Gratifica Sp. z o.o. z o. o. mit Sitz in Łódź (94-234 Łódź) an der ul. Podchorążych 43, mit NIP: 7272832066, REGON: 380723126, KRS: 0001056847, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
§3 Name der Behörde, die die Erlaubnis erteilt
1. Die Lotterie wird auf der Grundlage einer vom Direktor der Steuerverwaltungskammer in Łódź erteilten Genehmigung und der Bestimmungen des Gesetzes vom 19. November 2009 über Glücksspiele (polnisches Gesetzblatt von 2023, Pos. 227) und der Bestimmungen von veranstaltet Die Vorschriften.
§4 Bereich, in dem die Lotterie veranstaltet wird
1. Die Lotterie ist lokaler Natur und wird in der Woiwodschaft Westpommern, insbesondere in der Stadt Dębno, wo Anmeldungen entgegengenommen und Preise verlost werden, sowie in der Woiwodschaft Łódź, wo Beschwerden geprüft und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vergabe durchgeführt werden, veranstaltet der Gewinne in der Lotterie werden durchgeführt.
§5 Dauer des Gewinnspiels
1. Die Lotterie dauert vom 11. Mai 2024 bis zum 10. Juni 2024 (letzter Termin für die Berücksichtigung von Beschwerden).
§6 Start- und Endtermine für die Annahme von Gewinnspielen
1. Die Annahme von Teilnahmen für die Lotterie beginnt am 11. Mai 2024 und endet am 12. Mai 2024.
§7 Teilnahme am Gewinnspiel
1. Jede natürliche Person, die bis zum 12. Mai 2024 an der Lotterie teilnehmen kann. über 18 Jahre alt ist, voll geschäftsfähig ist und die übrigen Bestimmungen und Bedingungen der Verordnung erfüllt.
- Mitarbeiter des Veranstalters und Mitglieder des Vorstands des Vereins Maraton Dębno sowie Mitglieder der oben genannten unmittelbaren Familienangehörigen können nicht an der Lotterie teilnehmen (unter unmittelbaren Familienangehörigen sind Vorfahren, Nachkommen und Ehegatten zu verstehen).
- Die Regeln für die Verarbeitung der Daten der Lotterieteilnehmer sind in Abs. 1 festgelegt. 14 der Verordnung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Regeln der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Lotterie vor dem Absenden des Antrags zu lesen.
- Im Zusammenhang mit Gewinnen stimmen die Gewinner von Lotteriepreisen der kostenlosen Nutzung des Bildes und der Stimme des Gewinners zu, die bei der Übergabe des Preises oder im Zusammenhang mit seiner Entgegennahme für Werbe- und Marketingzwecke durch den Veranstalter aufgezeichnet wurden, insbesondere das so aufgenommene Bild und die Stimme des Teilnehmers zu verbreiten und in allen zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung bekannten Verwertungsbereichen zu nutzen, unter anderem durch:
- 1) Aufzeichnung und Wiedergabe im Internet;
- 2) Aufzeichnung und Reproduktion in der Presse mittels Druck, reprografischen Techniken, Film, Aufzeichnung
magnetische, elektronische Datenträger in beliebiger Menge; - 3) Einführung in den Computerspeicher;
- 4) öffentliche Wiedergabe, Ausstellung, Zurschaustellung, Ausstrahlung und Weiterverbreitung;
- 5) Ausstrahlung über drahtgebundene und/oder drahtlose Video- und Audiosignale sowie über Satellit
sowohl öffentlich verfügbar als auch verschlüsselt; - 6) Aufzeichnung auf materiellen Medien – Reproduktion mit jeder Technik;
- 7) Einführung in das Multimedia-Netzwerk, einschließlich des Internets;
- 8) unbegrenzte Verbreitung im Mobilfunknetz;
- 9) Nutzung zu Werbe- und Marketingzwecken.
- Zustimmung zur Nutzung von Bild und Stimme für Werbe- und Marketingzwecke, wie im Abschnitt oben beschrieben. 4 ist freiwillig und berührt weder die Teilnahme des Teilnehmers an der Lotterie noch seinen Anspruch auf Gewinn des Gewinns.
- Nach der Ziehung der Gewinner der Lotterie behält sich der Veranstalter das Recht vor, personenbezogene Daten in Form von Namen, Anfangsbuchstaben von Nachnamen und den letzten drei Ziffern der Telefonnummer der Gewinner in der Liste der Lotteriegewinner zu veröffentlichen.
§8 Regeln und Art der Organisation der Lotterie - Um an der Lotterie teilzunehmen, muss der Teilnehmer:
- 1) bis zum 12. Mai 2024 mindestens 18 Jahre alt sein;
- 2) das Startpaket für die Teilnahme an der Laufveranstaltung „50 AMPANEL Marathon Dębno“ gekauft und abgeholt haben;
- 3) Bestätigen Sie Ihre Teilnahme am Marathon am 11. Mai 2024 im Organisationsbüro unter 10.00 – 22.00 Uhr bzw
am 12. Mai 2024 um 7.00 – 8.30 Uhr oder nutzen Sie die Möglichkeit, ein Starterpaket zu versenden; - 4) das Marathonrennen absolvieren, vorbehaltlich des im Abschnitt angegebenen Zeitlimits 5;
- 5) Seien Sie bei der feierlichen Preisverlosung anwesend und halten Sie einen Lichtbildausweis bereit, der bestätigt, dass Sie die Preise gewonnen haben
Identität des Teilnehmers und die Startnummer dabei haben.
- Die Überprüfung kann im Organisationsbüro durch den Teilnehmer erfolgen, indem er das Ticket mit dem erhaltenen QR-Code vorlegt.
direkt nach Bezahlung der Gebühr für das Starterpaket an die E-Mail-Adresse. Das Ticket wird vor der Öffnung des Organisationsbüros noch einmal per E-Mail und per SMS verschickt. Das Ticket ist auch jederzeit im Registrierungsportal erhältlich. - Bitte beachten Sie, dass der Teilnehmer, der die Versandoption Startpaket nutzt, nicht verpflichtet ist, dieses im Wettbewerbsbüro zu überprüfen.
- Jedes gekaufte Starterpaket berechtigt zu 1 Ticket (in Worten: eins) zur Teilnahme an der Verlosung. Die Nummer auf dem Ticket entspricht der Nummer der einem bestimmten Teilnehmer zugewiesenen Startnummer. Der Veranstalter und der Teilnehmer haben keinen Einfluss auf die zugeteilte Startnummer und damit die Ticketnummer. Die Startnummern der Marathonteilnehmer und der ihnen indirekt zugeteilten Tickets werden nicht wiederholt und reichen von 0001 bis 3000.
- Die Teilnehmer müssen das Rennen innerhalb einer Zeitbegrenzung von 6:00:00 Stunden (Bruttozeit) absolvieren.
- Durch die Teilnahme an der Lotterie erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er sich im Falle des Gewinns des Hauptpreises (Fiat-Pkw) verpflichtet, die Markierungen (d. h. die Markierungen der Fahrzeugbeklebung) des Hauptpreises für einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren nicht zu entfernen Monate (in Worten: zwölf), gerechnet ab dem Datum des Erhalts. Darüber hinaus ist der Gewinner verpflichtet, dem Veranstalter nach der Hälfte des Branding-Zeitraums, spätestens bis zum 12. November 2024, Fotos des Fahrzeugs vor dem Hintergrund der nächstgelegenen Touristenattraktion an seinem Wohnort per E-Mail zuzusenden. Im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Verfahren behält sich der Veranstalter das Recht vor, innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Auslosung des Hauptpreises eine Überprüfung des Gewinners hinsichtlich der Erhaltung der Werbemarkierungen auf dem Fahrzeug durchzuführen.
- Für die Gültigkeit und Wirksamkeit eines ordnungsgemäßen Antrags auf Teilnahme an der Lotterie ist es erforderlich, dass der Teilnehmer alle oben in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllt. 7 und 8.
§9 Preise und Wert des Preispools
- Der Veranstalter hat insgesamt 6 (in Worten: sechs) Sachpreise zur Verfügung gestellt.
- Liste der Gewinne in der Lotterie:
- 1) Der Hauptpreis ist 1 (in Worten: ein) Fiat 500-Pkw mit einem Stückwert von 61.000,00 PLN brutto (in Worten: einundsechzigtausend Zloty 00/100). Die detaillierte Spezifikation des Hauptpreises ist als Anlage 3 zum Reglement beigefügt;
- 2) Der 1. Preis besteht aus 5 (in Worten: fünf) Garmin-Smartwatches mit einem Stückwert von 1.100,00 PLN brutto (in Worten: eintausendeinhundert 00/100 Zloty). Der Gesamtwert der Preise 1. Grades beträgt 5.500,00 PLN (in Worten: fünftausendfünfhundert Zloty 00/100).
- Der Gesamtwert der Preise in der Lotterie beträgt 66.500,00 PLN brutto (sagen wir: sechsundsechzigtausendsechshundert Zloty 00/100).
- Der Gewinner ist nicht berechtigt, das besondere Eigentum eines der Preise zu reservieren oder dessen Gegenwert (in bar oder in Form von Sachleistungen) zu erhalten.
- Die im Rahmen der Lotterie erhaltenen Gewinne werden gemäß den geltenden Steuergesetzen – insbesondere gemäß Art. 21 Abschnitt 1 Punkt 6a des Einkommensteuergesetzes vom 26. Juli 1991 (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt von 2022, Pos. 2647).
- Im Falle des in Abschnitt 2 Punkt 1 genannten Hauptpreises ist der Gewinner verpflichtet, vor der Vergabe des Preises 10% PIT-Steuer auf das Konto des Veranstalters zu zahlen, der die oben genannten Beträge bezahlt. Betrag an das zuständige Finanzamt.
- Auf Wunsch des Gewinners stellt der Veranstalter gemäß den in Art. 1 genannten Verfahren und Fristen eine persönliche Bescheinigung über den Gewinn aus. 20 des Glücksspielgesetzes vom 19. November 2009 (polnisches Gesetzblatt von 2023, Pos. 227).
§10 Gewinnspiel
- Der Veranstalter hat eine (in Worten: eine) Verlosung geplant, die am 12. Mai 2024 zwischen 16:00 und 18:00 Uhr in Dębno auf der Bühne am Plac Konsytuacji 3 Maja stattfinden wird. 74-400 Dębno).
- Die Gewinner der Lotterie werden manuell durch die Person, die die Lotterie leitet, nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
- Der Veranstalter stellt Papierboxen bereit, auf denen auf einer Seite eine Zahlenfolge aufgedruckt ist, die allen Startnummern der Marathonteilnehmer entspricht. Die Anzahl der für die Verlosung vorbereiteten Karten entspricht der Anzahl der ausgegebenen Startnummern, die zur Teilnahme am Marathonlauf berechtigen, wobei der Grundsatz gewahrt bleibt, dass jede Karte eine eindeutige Ticketnummer enthält.
- Nach der Ziehung der Karte prüft der Veranstalter die Eintragung und die unter der gezogenen Nummer auf dem Ticket verschlüsselten Teilnehmerdaten in der elektronischen Datenbank.
- Die Organisation der Auslosung erfolgt wie folgt:
1) Zunächst zieht der Veranstalter nach dem Zufallsprinzip 5 (in Worten: fünf) Gewinner der 1.-Grad-Preise (Absatz 9, Abschnitt 2, Punkt 2), indem er für jeden der fünf 1.-Grad-Preise ein Kästchen aus der Verlosungsbox zieht;
2) Anschließend zieht der Veranstalter 1 (in Worten: einen) Hauptgewinner (§ 9 Abs. 2 Punkt 1), indem er eine Karte aus der Wahlurne zieht.
- Die Teilnehmer der Lotterie werden unmittelbar während der Ziehung, nach der Ziehung eines bestimmten Loses, über das Ergebnis der Ziehung durch eine mündliche Ankündigung unter Verwendung einer Tonverstärkungsanlage durch den Ansager, der die Veranstaltung durchführt, oder durch die Person, die die Lotterie ihrerseits leitet, informiert des Veranstalters.
- Nach dem Ziehen einer Karte mit einem Los, das einer bestimmten Startnummer für einen der im Reglement genannten Preise entspricht, werden der Vor- und Nachname sowie die Startnummer des gezogenen Teilnehmers mindestens dreimal im Abstand von mindestens 20 Sekunden vorgelesen. Meldet sich die gezogene Person nicht innerhalb von dreißig Sekunden nach der letzten, dritten Lesung bei der Person, die die Ziehung durchführt, gilt der Preis als nicht gezogen, das Los wird als nicht gezogen markiert und die Ziehung wird fortgesetzt, bis der Teilnehmer anwesend ist Wer die in diesem Reglement festgelegten Bedingungen erfüllt und den Marathonlauf absolviert hat, wird bei der Verlosung unter den Zuschauern gesammelt.
- Voraussetzung für die Gewährung und Übergabe des ausgelosten Preises an den Gewinner ist die vollständige Erfüllung der folgenden Voraussetzungen:
- 1) persönliche Anwesenheit des Teilnehmers während der Verlosung;
- 2) Bestätigung der Beendigung des Marathonlaufs durch den Lotterieteilnehmer innerhalb der Frist von 6 Stunden über das elektronische Zeitmesssystem, mit dem der Marathonlauf durchgeführt wird;
- 3) Bestätigung der Identität des Teilnehmers anhand eines Personalausweises, Reisepasses, eines Mobywatel-Antrags oder eines anderen Dokuments, das die Identität und das Volljährigkeitsalter bestätigt;
- 4) Unterzeichnung des Protokolls zur Preisübergabe durch den Teilnehmer/Gewinner im Falle eines Gewinns.
- Wenn der ausgewählte Teilnehmer die im Abschnitt beschriebenen Bedingungen nicht erfüllt Gemäß Artikel 8 des Reglements wird die Verlosung fortgesetzt, bis ein Teilnehmer ausgewählt wird, der alle Bedingungen des Reglements, einschließlich Abschnitt, erfüllt 8 oben und wer gemäß den Bestimmungen des Reglements der Gewinner des Preises wird.
- Ein Teilnehmer kann bei der Lotterie nur einen Preis gewinnen. Die gezogene Karte wird aus der Ziehbox entfernt und nimmt nicht an der weiteren Ziehung teil. Nach der Ziehung nimmt das Los nicht an weiteren Ziehungen teil. Der Teilnehmer, dessen Los gezogen wird, kann auf den Anspruch auf den ausgelosten Gewinn verzichten, sein Los nimmt jedoch nicht an der weiteren Verlosung teil.
- Die Methode zur Ziehung der Lotteriegewinne gewährleistet völlige Zufälligkeit, Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit der Gewinnvergabe, und der Gewinn im Lotto hängt vom Zufall ab.
- Die Ziehung wird von dem in Abs. 1 genannten Überwachungsausschuss überwacht. 12.
- Die Ergebnisse der Ziehung werden unmittelbar nach dem Tag der Ziehung, spätestens am 14. Mai 2024, auf der Website der Lotterie unter https://www.maratondebno.pl/ veröffentlicht.
§11 Ort und Datum der Preisverleihung
- Die Gewinner erfahren am 12. Mai 2024 von ihrem Gewinn.
- Preise ersten Grades werden den Gewinnern sofort nach Unterzeichnung des Protokolls zur Preisannahme/-vergabe verliehen, das Anhang Nr. 1 zu den Bestimmungen darstellt.
- Im Falle des Erhalts des Hauptpreises wird der Gewinner am Tag der Ziehung, d. h. am 12. Mai 2024, zum Gewinner erklärt, indem er ein gültiges Dokument mit Foto vorlegt, das seine Identität bestätigt, und das vorläufige Protokoll zur Preisannahme/-vergabe unterzeichnet , die Anhang Nr. 1 zum Reglement darstellt, und innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Ausstellung der Zulassungsbescheinigung und einer gültigen Haftpflichtversicherung. Der Hauptpreis gemäß Abs. 9 Abschnitt 2 Punkt 1 wird dem Gewinner spätestens am 31.05.2024 bei dem vom Veranstalter angegebenen Händler zu dem mit dem Gewinner vereinbarten Termin ausgehändigt, sofern das Fahrzeug beim Gewinner angemeldet ist und eine Haftpflichtversicherung besteht erfolgt auf Grundlage der zuvor vom Veranstalter an den Gewinner ausgehändigten Unterlagen. Versäumt es der Gewinner, das Fahrzeug anzumelden oder eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, kann der Gewinn auf Kosten des Gewinners abgeholt und mit einem anderen Transportmittel (z. B. Pkw-Anhänger) transportiert werden.
§12 Aufsicht über die ordnungsgemäße Organisation der Lotterie
1. Der vom Veranstalter eingesetzte interne Aufsichtsausschuss überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf der Lotterie.
- Dem Aufsichtsausschuss gehört eine Person an, die die Lotterie beaufsichtigt und über eine Ausbildung in den Inhalten der Glücksspielvorschriften und der Vorschriften dieser Lotterie verfügt.
- Die detaillierten Aufgaben des Aufsichtsausschusses sind in der vom Veranstalter herausgegebenen Geschäftsordnung dieses Ausschusses festgelegt.
§13 Art der Meldung und Prüfung von Beschwerden und Verjährungsfrist für Ansprüche
- Jeder Teilnehmer hat das Recht, eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Lotterie einzureichen.
- Beschwerden müssen während der gesamten Dauer der Lotterie und innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Ausgabe des letzten Preises eingereicht werden, d. h. bis zum 3. Juni 2024 (die Frist für die Einreichung einer Beschwerde richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Beschwerde beim Veranstalter). ).
- Beschwerden sollten schriftlich, per Post, per Kurier eingereicht oder persönlich an die Büroadresse abgegeben werden
Veranstalter (Gratifica Sp. z o. o., ul. Podchorążych 43, 94-234 Łódź, 8:00 – 16:00 Uhr) oder an die E-Mail-Adresse: reklamacje@gratifica.pl mit dem Vermerk: „Beschwerde – „Fiat 500 für 50 AMPANEL Maraton Dębno. - Gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Finanzministers vom 2. Januar 2019 über das Meldeverfahren
Ansprüche von Glücksspielteilnehmern (Gesetzblatt von 2019, Punkt 20), die Beschwerde sollte Folgendes enthalten:- 1) Name, Vorname und Anschrift des Glücksspielteilnehmers;
- 2) Datum und Ort des Ereignisses, auf das sich der Anspruch bezieht;
- 3) Art des Spiels und Inhalt der Anfrage;
- 4) im Falle einer Beschwerde per E-Mail – E-Mail-Adresse für die Kommunikation.
- Beschwerden, die nach Ablauf der im Abschnitt genannten Frist eingereicht werden 2 oben wird nicht berücksichtigt.
- Beschwerden werden vom Aufsichtsausschuss innerhalb von 7 Tagen geprüft (zusammen mit der Information des Teilnehmers darüber).
Entscheidung), spätestens am 10. Juni 2024. - Der Teilnehmer wird über die Entscheidung des Überwachungsausschusses per Einschreiben an die in der Beschwerde angegebene Adresse benachrichtigt.
- Wird der eingereichten Beschwerde nicht stattgegeben, kann der Beschwerdeführer seine Ansprüche vor einem ordentlichen Gericht geltend machen.
- Der Aufsichtsausschuss prüft Beschwerden von Teilnehmern auf Grundlage dieser Ordnung und der geltenden Rechtsvorschriften.
- Die Nichtberücksichtigung der Ansprüche der Teilnehmer im Rahmen des Beschwerdeverfahrens stellt keine Verletzung ihres Rechts dar, diese Ansprüche vor einem ordentlichen Gericht geltend zu machen.
- Ansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Lotterie verjähren nach Ablauf von 6 Monaten ab Fälligkeit des Anspruchs.
- Die Verjährungsfrist wird für den Zeitraum vom Datum der Einreichung der Beschwerde bis zum Datum der Antwort auf die Beschwerde gehemmt.
§14 Persönliche Daten
- Die personenbezogenen Daten der Lotterieteilnehmer werden im Einklang mit den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen, verarbeitet hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten und des freien Datenverkehrs sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden „DSGVO“).
- Der Administrator der im Antrag angegebenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer ist:
- 1) Verein Maraton Dębno mit Sitz in Dębno (im Folgenden: „Initiator“). Sie können uns unter kontaktieren
Folgendermaßen:- per Post an folgende Adresse: 74-400 Dębno, ul. Parkowa 20,
- Tel.: 0957602436,
- E-Mail biuro@maratondebno.pl.
- 2) Der Initiator verarbeitet Daten zur Durchführung der Werbekampagne, einschließlich der Festlegung der Regeln für die Durchführung der Werbekampagne und der Definition der Zielgruppe sowie der Regeln für die Feststellung und Überprüfung der Berechtigung zur Teilnahme an der Lotterie. Die Teilnahme an der Lotterie ist freiwillig und die Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Registrierung zur Teilnahme an der Lotterie ist das berechtigte Interesse des Administrators (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO), das in der Förderung besteht die Aktivitäten und das Image des Initiators bei der von ihm bestimmten Zielgruppe, einschließlich der Festlegung der Bedingungen für die Annahme, Prüfung und Registrierung von Bewerbungen. Der Initiator beauftragt den Veranstalter mit der Durchführung der Lotterie.
- 1) Verein Maraton Dębno mit Sitz in Dębno (im Folgenden: „Initiator“). Sie können uns unter kontaktieren
3) Veranstalter – Gratifica Sp. z o.o. z o. o. mit Sitz in Łódź an der ul. „ Veranstalter" ).
- Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten der Lotterieteilnehmer in dem für die Organisation der Lotterie erforderlichen Umfang gemäß den in den Bestimmungen und der Genehmigung festgelegten Grundsätzen, um die notwendigen Verpflichtungen des Veranstalters im Zusammenhang mit der Organisation der Lotterie zu erfüllen der Lotterie, einschließlich der Verpflichtung, Steuerabrechnungen vorzunehmen, Gewinne zu erfassen, Berichte zu erstellen und Beschwerden zu berücksichtigen, die dem Lotterieveranstalter gemeldet werden. Wenn der Teilnehmer gewinnt, verarbeitet der Administrator seine Daten, um den Preis auszuhändigen und ihn gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. September 2016 entsprechend abzurechnen 19. November 2009 über Glücksspiele (einschließlich Artikel 20 dieses Gesetzes bezüglich der Registrierung von Gewinnen). Grundlage der Datenverarbeitung ist das berechtigte Interesse des Administrators (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), das in der Registrierung der Teilnahme und der Durchführung der Ziehung, der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Lotterie, dem Schutz vor Betrug und Betrug besteht, und Auswahl des Gewinners gemäß der erteilten Genehmigung und den Bestimmungen. Grundlage für die Datenverarbeitung ist ebenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 6 Abschnitt 1 Buchstabe c DSGVO, im Rahmen der steuerrechtlichen Pflichten und der Erfassung ausgezahlter oder ausgezahlter Gewinne sowie Pflichten, die dem Lotterieveranstalter nach den Vorschriften des Glücksspielgesetzes obliegen.
- Jeder Lotterieteilnehmer hat gegenüber jedem Administrator das Recht:
- 1) Zugang zu den Daten und Erhalt einer Kopie davon,
- 2) Berichtigung personenbezogener Daten,
- 3) die Löschung personenbezogener Daten in den in der DSGVO vorgesehenen Fällen verlangen,
- 4) Verarbeitungseinschränkungen, soweit in der DSGVO vorgesehen,
- 5) Einspruch gegen die Datenverarbeitung gemäß den in der DSGVO festgelegten Grundsätzen einlegen, wenn der Administrator Daten aus berechtigtem Interesse verarbeitet,
- 6) eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten einreichen (an die Adresse des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, ul. Stawki 2, 00-193 Warschau).
- Die Regeln und Voraussetzungen für die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung regelt Art. 21 DSGVO. Im Falle eines Widerspruchs
Der Verantwortliche darf die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder Gründe für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen. - Der Initiator weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers in dem vom Initiator festgelegten Umfang und Zweck, insbesondere im Zusammenhang mit der Beauftragung des Veranstalters mit der Durchführung des Gewinnspiels, an andere Stellen übermittelt werden können. Handelt es sich bei dem Empfänger der Daten um einen Auftragsverarbeiter, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages gemäß den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO.
- Der Veranstalter weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers an andere Unternehmen weitergegeben werden können, um die Pflichten des Administrators als Lotterieveranstalter gemäß dieser Geschäftsordnung und den gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, d. h. an Postbetreiber/Beförderer, Unternehmen, die Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen für den Veranstalter erbringen, IT-Dienste Anbieter. Handelt es sich bei dem Empfänger der Daten um einen Auftragsverarbeiter, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages gemäß den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO.
- Gemäß den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes vom 19. November 2009 (Gesetzblatt von 2023, Pos. 227) ist der Lotterieveranstalter der Datenverantwortliche für:
- 1) im Rahmen der Beantragung der Ausstellung einer persönlichen Gewinnbescheinigung gemäß Art. 20 Abschnitt 1 des Gesetzes,
- 2) Gewinne, die im Register der ausgezahlten (ausgegebenen) Gewinne enthalten sind und deren Wert mindestens 2.280 PLN beträgt. (Artikel 20 Absatz 5 des Gesetzes).
- Im Falle eines Beschwerdeverfahrens ist der Verwalter personenbezogener Daten der Lotterieveranstalter, und die Verarbeitung personenbezogener Daten basiert auf der Verordnung des Finanzministers vom 2. Januar 2019 über das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen an Glücksspielteilnehmer (Journal Nr der Gesetze von 2019, Punkt 20).
Der Veranstalter verarbeitet Daten für die Dauer der Lotterie und für die Verjährungsfrist der damit verbundenen Ansprüche mit der Lotterie. Die Daten der Gewinner werden für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Lotterie endete, verarbeitet.
- Der Initiator verarbeitet die Daten für die Dauer des Gewinnspiels.
- Im Zusammenhang mit der Organisation der Lotterie mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel kann jeder Administrator Anbieter von Marketing- und Analysediensten nutzen, insbesondere Tools zur Analyse des Datenverkehrs auf der Website, einschließlich der Analyse des Benutzerverhaltens zu statistischen Zwecken und zur Verbesserung der Qualität der Dienste bereitgestellt. In einem solchen Fall kann es zu einer Übermittlung der Nutzerdaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kommen. Wenn eine solche Übertragung stattfindet, muss der Administrator die gebotene Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die Übertragung die Grundsätze aus Kapitel V der DSGVO respektiert.
§15 Schlussbestimmungen
- In Angelegenheiten, die nicht in dieser Verordnung geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes vom 19. November.
2009 über Glücksspiele (Gesetzblatt von 2023, Punkt 227). - Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, das Reglement einzusehen.
- Die Verordnungen stehen allen Interessierten auf den folgenden Websites zur Einsichtnahme zur Verfügung:
https://www.maratondebno.pl und https://gratifica.pl im Organisationsbüro und im Büro des Veranstalters. - Gemäß dem Glücksspielgesetz vom 19. November 2009 (polnisches Gesetzblatt von 2023, Pos. 227) hat der Veranstalter
eine Bankgarantie für die Auszahlung der Preise bis zur Höhe des im Reglement genannten Preises. - Gemäß dem Glücksspielgesetz vom 19. November 2009 (Gesetzblatt von 2023, Pos. 227) ist der Veranstalter
verpflichtet, auf Verlangen eines Lotterieteilnehmers persönliche Zertifikate auszustellen, die den Gewinn bestätigen. - Gemäß dem Glücksspielgesetz vom 19. November 2009 (Gesetzblatt von 2023, Pos. 227) ist die Höhe der Gewinne bei einer Lotterie ein Geheimnis des Teilnehmers, zu dessen Geheimhaltung der Veranstalter des Spiels verpflichtet ist.
Anhang 1
zu den Bestimmungen der Aktionslotterie „Fiat 500 für 50 AMPANEL Maraton Dębno“
ERKLÄRUNG DES GEWINNERS NAME DER WERBELOTTERIE: „Fiat 500 für 50 AMPANEL Maraton Dębno“
VERANSTALTER Gratifica Sp. z o.o. z o. o. mit Sitz in Łódź (94-234 Łódź) an der ul. Podchorążych 43, mit NIP: 7272832066, REGON: 380723126, KRS: 0001056847
TYP: Werbelotterie – ein Glücksspiel, das auf der Grundlage der Genehmigung des Direktors der Steuerverwaltungskammer in Łódź gemäß den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes vom 19. November 2009 (Gesetzblatt von 2023, Pos. 227) organisiert wird.
PREIS/BRUTTOWERT: Vor- und Nachname des Gewinners: Telefonnummer:
Adresse:
PESEL-Nummer:
Nummer und Serie des Personalausweises:
DETAILS ZUM PREISTRÄGER
Im Fall des Hauptpreisträgers
Adresse:
Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit:
Im Falle des Hauptpreisträgers, der keine PESEL-Nummer hat:
ERKLÄRUNG DES PREISGEWINNERS
Ich erkläre, dass ich volljährig und voll geschäftsfähig bin. Darüber hinaus erkläre ich, dass ich weder Eigentümer noch Angestellter des Veranstalters, Vorstandsmitglied des Vereins Dębno Maraton und Mitglied der unmittelbaren Familienangehörigen der oben genannten Personen bin (unter unmittelbaren Familienangehörigen sind Eltern, Ehegatten und Kinder zu verstehen). .
Im Zusammenhang mit dem Gewinn der Werbelotterie „Fiat 500 für 50 AMPANEL Maraton Dębno“ gebe ich meine persönlichen Daten an. Die Verarbeitung der oben angegebenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 10. Mai 2018 zum Schutz personenbezogener Daten (polnisches Gesetzblatt von 2019, Pos. 1781) und der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union 27. April 2016. zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), Gesetzblatt Gerät UE.L2016 Nr. 119. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, aber für den Erhalt des Gewinns erforderlich. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist das berechtigte Interesse des Veranstalters an der Erfüllung der sich aus den Lotteriebestimmungen ergebenden Pflichten, einschließlich der Dokumentation der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnausschüttung. Der Veranstalter verarbeitet Daten zudem zur Erfüllung der sich aus steuer- und buchhalterischen Vorschriften sowie den Vorschriften des Glücksspielgesetzes ergebenden Pflichten zur Erfassung ausgezahlter Gewinne. Ich weiß, dass ich das Recht habe, auf sie zuzugreifen, ihre Berichtigung oder Löschung zu verlangen, die Verarbeitung einzuschränken oder einzustellen und das Recht habe, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, d. h. dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, einzureichen. Ich kenne die Kontaktadresse des Veranstalters in Datenschutzangelegenheiten: iod@gratifica.pl. Mir ist bekannt, dass ich der Verarbeitung widersprechen kann, wenn die Grundlage für die Verarbeitung das berechtigte Interesse des Administrators ist.
Ich bin damit einverstanden, dass mein Bild und meine Stimme, die während der Vergabe des Preises oder im Zusammenhang mit dessen Erhalt aufgezeichnet wurden, für Werbe- und Marketingzwecke durch den Veranstalter und den Verein Dębno Maraton unentgeltlich genutzt werden dürfen, und insbesondere, dass ich dieses aufgezeichnete Bild und meine Stimme verbreiten und verwenden darf es in allen am Tag der Abgabe der Erklärung bekannten Bereichen, insbesondere durch: Aufzeichnung und Wiedergabe im Internet; Aufzeichnung und Vervielfältigung in der Presse mittels Druck, reprografischen Techniken, Film, Magnetaufzeichnung, elektronischen Medien in beliebiger Menge; Einführung in den Computerspeicher; Öffentliche Aufführung, Ausstellung, Vorführung, Ausstrahlung und Weiterausstrahlung; Ausstrahlung mittels drahtgebundener und/oder drahtloser Video- und Audioübertragung sowie über Satellit in öffentlich zugänglicher und verschlüsselter Form; Aufzeichnung auf materiellen Medien – Reproduktion mit jeder Technik; Einführung in das Multimedia-Netzwerk, einschließlich des Internets; unbegrenzte Verbreitung im Mobilfunknetz; Nutzung für Werbe- und Marketingzwecke.
Ich erkläre, dass ich die Bestimmungen der unter dem Namen „Fiat 500 für 50 AMPANEL Maraton Dębno“ organisierten Werbelotterie gelesen habe und mit allen darin aufgeführten Bedingungen einverstanden bin.
AUFMERKSAMKEIT! Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, aber für den Erhalt des Gewinns notwendig!
Ort, Datum und lesbare Unterschrift des Gewinners
Bestimmungen der Aktionslotterie berechtigt „Fiat 500 für 50 AMPANEL Maraton Dębno“
Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift des Veranstalters
Anhang Nr. 2 zu den Bestimmungen der Aktionslotterie „Fiat 500 für 50 AMPANEL Maraton Dębno“
PROTOKOLL FÜR DIE ABHOLUNG/AUSGABE DES PREISES NAME DER WERBELOTTERIE: „Fiat 500 für 50 AMPANEL Maraton Dębno“
VERANSTALTER Gratifica Sp. z o.o. z o. o. mit Sitz in Łódź (94-234 Łódź) an der ul. Podchorążych 43, mit NIP: 7272832066, REGON: 380723126, KRS: 0001056847
TYP: Werbelotterie – ein Glücksspiel, das auf der Grundlage der Genehmigung des Direktors der Steuerverwaltungskammer in Łódź gemäß den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes vom 19. November 2009 (Gesetzblatt von 2023, Pos. 227) organisiert wird.
PREIS/BRUTTOWERT:
Vor- und Nachname des Gewinners:
DETAILS ZUM PREISTRÄGER
Hiermit bestätige ich den Erhalt des Gewinns.
Ort, Datum und lesbare Unterschrift des Gewinners. Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift des Veranstalters
Anhang Nr. 3
zu den Bestimmungen der Aktionslotterie „Fiat 500 für 50 AMPANEL Maraton Dębno“
Detaillierte Angaben zum Hauptgewinn
FIAT 500 SERIE 1 1,0 70 PS Hybrid
Dolce Vita
Außenfarbe: Gelato White (268)
Innenfarbe: Schwarze Stoffpolsterung mit Fiat-Monogramm, schwarze Details (192) FAHRZEUGAUSSTATTUNG UND KONFIGURATION:
1NJ – Radio mit 3,8-Zoll-Bildschirm, Bluetooth®-System, DAB und USB-Anschluss
51H – Typenschild
58E – Geschwindigkeitsbegrenzer
6HQ – Ciao Fiat-Aufkleber
858 – Benutzerhandbuch auf Polnisch
9JN – Garantiebuch
A87 – Komfortpaket
B15 – Dolcevita-Paket
140 Einzonen-Klimaautomatik
3HH Fix&Go Reparaturset – Etikett auf Polnisch
CO2-Emissionen (g/km): 105
Kraftstoffverbrauch kombinierter WLTP-Zyklus (l/100 km): 4,6 l